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Stand: [DATUM EINTRAGEN]. Diese Bedingungen gelten für Verträge über Entwicklungs-, Beratungs- und Wartungsleistungen von Stormcat Interactive, Inhaber Martin Willert.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Stormcat Interactive, Inhaber Martin Willert, Hauptstr. 117, 76684 Östringen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Webentwicklung, Softwareentwicklung, Hardwareentwicklung sowie damit verbundener Beratungs-, Wartungs- und Betriebsleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
[Diese Bedingungen sind auf Verträge mit Unternehmern ausgelegt. Sofern auch an Verbraucher geleistet wird, sind zusätzliche Regelungen erforderlich — insbesondere eine Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular bei Fernabsatzverträgen nach §§ 312g, 355 BGB.]
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung ist die im Angebot oder in einem gesonderten Pflichtenheft festgelegte Leistungsbeschreibung.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkung
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte und Systeme rechtzeitig und vollständig bereit. Verzögerungen, die auf unterlassener Mitwirkung beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
§ 4 Änderungen des Leistungsumfangs
Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang, teilt der Auftragnehmer die daraus folgenden Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine mit. Die Umsetzung erfolgt erst nach Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung, wahlweise als Festpreis oder nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von [ZAHLUNGSZIEL, z. B. 14] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als [ZEITRAUM EINTRAGEN] ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
§ 6 Termine und Verzug
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie Störungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
§ 7 Abnahme
Soweit Werkleistungen geschuldet sind, hat der Auftraggeber diese nach Bereitstellung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von [FRIST, z. B. 14] Tagen ab Bereitstellung ab, ohne wesentliche Mängel zu rügen, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt bei produktiver Nutzung der Leistung.
§ 8 Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält an den vertraglich erstellten Arbeitsergebnissen mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Auf Wunsch erfolgt die vollständige Übergabe von Repository, Infrastrukturzugängen, Schaltplänen und Dokumentation.
An vorbestehenden Komponenten, Bibliotheken und wiederverwendbaren Bausteinen des Auftragnehmers verbleiben die Rechte beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Umfang des Vertragszwecks.
Von Dritten stammende Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen, insbesondere Open-Source-Lizenzen.
§ 9 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform nachvollziehbar anzuzeigen.
Bei Mängeln leistet der Auftragnehmer zunächst Nacherfüllung. Schlägt diese nach angemessener Frist zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen. [Diese Verkürzung ist gegenüber Verbrauchern unwirksam und auch gegenüber Unternehmern in AGB nicht unbegrenzt zulässig — bitte anwaltlich prüfen lassen.]
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 11 Datensicherung
Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde.
§ 12 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
§ 13 Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz zu benennen. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Östringen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.